Conextra GmbH - Typo3 Warenwirtschaft Systemadministration - Für Sie gemacht
Logo

Wer wir sind

Wer wir sind

Herzlich Willkommen bei mydatenschutz.at

Österreich erfährt seit kurzer Zeit eine Gründerwelle, die Dank der Initiative der Bundesregierung vielen JungunternehmerInnen die Möglichkeit bietet den Wunsch eines eigenen Unternehmens umzusetzen.

Diese Plattform bietet Gründern wichtige Informationen zur Verwirklichung ihrer Projekte. Grundlage dafür ist die rechtliche Expertise der Zumtobel+Kronberger Rechtsanwälte OG, unterstützt durch kompetene externe Kooperationspartner.

Zumtobel+Kronberger ist eine etablierte, gleichsam innovative Wirtschaftskanzlei im Herzen Salzburgs, die es sich zum Ziel gemacht hat, Start-Ups das nötige rechtliche Rüstzeug in die Hand zu geben, um deren Erfolg bestmöglich zu unterstützen. Dabei spielen die Faktoren Klarheit, Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz eine herausragende Rolle.

Was wir tun

Was wir tun

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen. Wichtig ist, sich von Beginn an mit Fragen wie der richtigen Rechtsformwahl, Haftungsthematiken, der Wahl der passenden Finanzierung sowie dem Schutz von Patenten, Designs und Marken auseinanderzusetzen. Dadurch wird der erste Grundstein für ein erfolgreiches Projekt gelegt.

Wir erstellen individuell für Sie passende Verträge (zum Beispiel Lizenzverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen), erledigen die erforderliche Recherche zum Schutz Ihrer Ideen und arbeiten für Sie die richtige Anmeldestrategie für Ihre Schutzrechte aus.

Merke: Vor Veröffentlichung einer Idee empfiehlt es sich rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, denn Ideendiebe schlafen nicht.

Wir bringen für Sie die erforderlichen behördlichen und gerichtlichen Anträge ein (beispielsweise Anträge bei Patentämtern und Gesuche beim zuständigen Firmenbuchgericht) und erledigen all jene Korrespondenz mit Behörden und Gerichten, die zum Schutz Ihrer Rechte nötig sind.

Datenschutz

Datenschutz

Die ersten Schritte, was zu beachten ist und wie Sie schneller an Ihr Ziel kommen.

Im Rahmen der Unternehmensgründung sind die Wahl der Unternehmensfinanzierung (etwa durch Crowdfunding), die Rechtsformwahl und Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. Marken, Patente, Designs), aber auch die betriebswirtschaftliche Beurteilung des Gründerunternehmens von entscheidender Bedeutung.

Die mit den Mitarbeitern abzuschließenden Dienstverträge sind auf die jeweilige Unternehmenssituation abzustimmen, wobei sich gerade in der Gründungsphase erfolgsorientierte Beteiligungs- und Entlohnungssysteme anbieten.

Online-Vertriebskanäle wie Web-Shops müssen in das gesetzlich vorgegebene Korsett gepasst werden und bedürfen einer laufenden rechtlichen Revision.

Schlussendlich spielt der richtige Umgang mit Daten, insbesondere aus unionsrechtlicher Perspektive, eine zunehmend bedeutende Rolle. Die gesetzeskonforme Verarbeitung, Übermittlung und Überlassung von Daten ist essentiell um empfindlichen Geldbußen und zivilrechtlichen Ansprüchen vorzubeugen.

Gründerrelevante Rechtsgebiete

1. Gesellschaftsrecht

Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Die Wahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen hat jedoch nichts mit Magie zu tun, sondern will anhand bestimmter rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Kriterien wohl überlegt und getroffen sein.

Ist dieser Schritt getan, bedarf es der Ausformung des Gesellschaftsvertrages und der Ausarbeitung von abgestimmten Konzepten der Unternehmensgestaltung. Die Vorbereitung und Abhaltung von Versammlungen und Sitzungen der Gesellschaftsorgane, gegebenenfalls die Schlichtung von Gesellschafterdifferenzen sind Themen, die ab der Gründung eine wichtige Rolle spielen.

Je nach Strategie und Entwicklung des Unternehmens kommt es zu Transaktionen, Umgründungen, Übernahmen, Spaltungen, Umwandlungen, Verschmelzungen oder Realteilungen.

2. Arbeitsrecht

Nur zusammen ist man stark. Spätestens bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters und Abschluss dessen Dienstvertrages stellen sich arbeitsrechtliche Fragen, die es gemeinsam zu lösen gilt.

Beim Abschluss von Dienstverträgen bedarf es neben der Beachtung von Bestimmungen auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene der Klärung, auf welche Art und Weise Mitarbeiter entlohnt und allenfalls am Unternehmen bzw. dessen Erfolg beteiligt werden. Erfolgsorientierte Entlohnung gewährleistet gerade in der Gründungsphase ein effizientes Wirtschaften und Mitarbeitermotivation.

Sobald das Unternehmen wächst und gedeiht ist weiteres Augenmerk auf die betriebliche Interessensvertretung und Mitbestimmungsrechte der Belegschaft zu legen.

3. IP, IT und gewerblicher Rechtsschutz

Der Erfolg eines Unternehmens hängt maßgeblich von dessen Know-How, dessen Außenauftritt und der Ergreifung entsprechender Schutzmaßnahmen ab. Deshalb ist die Einholung von Expertise auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Patent-, Muster- und Designrecht), des Urheberrechts und des unlauteren Wettbewerbs unerlässlich. Der Internetauftritt samt Online-Vertrieb ist auf die einschlägigen Bestimmungen des e-Commerce, Unternehmens- und Zivilrechts (insbesondere in Zusammenhang mit der Erstellung und Offenlegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen), des Medienrechts, Datenschutzrechts sowie des Telekommunikationsrechts abzustimmen.

4. Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht

Die Beschaffung liquider Mittel ist einer der wesentlichsten Bedürfnisse des jungen Unternehmens. Hierzu kommen diverse Möglichkeiten in Betracht. So besteht etwa unter den jeweiligen Voraussetzungen die Möglichkeit der Beantragung öffentlicher Mittel, etwa nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz. Außerdem ist die Beschaffung von Fremdkapital, etwa im Wege der sogenannten Schwarmfinanzierung, auch genannt Crowdfunding, ein Weg, um den Geschäftsbetrieb mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Beim Crowdinvesting unterscheidet man diverse Ausprägungen, etwa das Equity – Based – Crowdfunding oder das Lending – Based – Crowdfunding. Außerdem existieren andere Geschäftsmodelle, wie zum Beispiel Sale- And – Lease – Back – Konstruktionen.

Der laufende Geschäftsbetrieb eines Unternehmens erfordert den Abschluss und das Management von unterschiedlichen Verträgen.

So will der Vertrieb in passende Form gegossen werden: Zu den Vertriebsverträgen zählen sämtliche Verträge, mit denen ein Produkt bzw. eine Dienstleistung vertrieben werden. Welcher Vertriebsvertrag auf die jeweilige Unternehmensstrategie zur Anwendung kommen kann, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. So wird etwa beim Franchising nicht nur ein Produkt bzw. eine Dienstleistung, sondern vom Franchise-Geber ein komplettes Geschäftskonzept einem Franchise-Nehmer angeboten.

Weitere – je nach Geschäftszweig – möglicherweise erforderliche Verträge sind Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungsverträge-, Sponsoring-, Linzenz-, Leasing-, Marketing-, Versicherungs- und Mietverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Haftungsfragen können in verschiedenen Bereichen auftreten: Von der Haftung für nicht vertragsgemäße Leistung, über Produkthaftungsfragen bis hin zur Haftung für Datenverlust kommen die unterschiedlichsten Anspruchsgrundlagen ins Spiel, wenn einmal etwas nicht nach Plan läuft.

5. Steuern und Sozialversicherung sonstige Abgaben

Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit hat umfangreiche administrative Folgen.
Damit alle rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich korrekt abgebildet und bei den entsprechenden Behörden erklärt werden ist es essentiell, die daraus folgenden Auswirkungen zu kennen. Dies betrifft bereits vom Beginn an alle Bereiche des Geschäftslebens unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Die wichtigsten Steuern sind die Körperschaftssteuer, die Einkommensteuer (Lohnsteuer für Dienstnehmer) und die Umsatzsteuer, für welche Erklärungspflichten beim zuständigen Finanzamt bestehen. Dabei sind Fristen zu beachten.
Ebenso wichtige Melde- und Zahlungsverpflichtungen entstehen bei der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungspflicht besteht für Einzelunternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, Komplementäre und mitwirkende Kommanditisten einer KG aber auch für Angestellte gleichermaßen.
Die Verletzung dieser Verpflichtungen führt zu Säumnisfolgen und kann sogar strafrechtliche Folgen haben.
Daneben gibt es umfangreiche Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. die Tourismusabgabe, die jährliche Abschlussveröffentlichung (für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen) sowie diverse Gebührentatbestände.
In diesem Zusammenhang wird eine professionelle Beratung und Vertretung empfohlen.

6. Betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung

Jedes Start-Up benötigt einen guten und schlüssigen Business Plan und für dessen Umsetzung, eine geeignete zuverlässige Organisation.
In erster Linie soll der Business Plan die Vorstellungen der Gründer wiederspiegeln und ein möglichst reales Bild der ersten Monate und Jahre der geplanten Entwicklung des Unternehmens skizzieren. Er bildet die Basis für die Unternehmensführung und Kontrolle aber auch für die Bank- und Investorenverhandlungen. Damit diese Unternehmenspräsentation aus wirtschaftlicher Sicht ein möglichst getreues Bild abgibt bedarf es betriebswirtschaftlichen Wissens und einiger Quer- und Plausibilitätschecks.
Sobald das Unternehmen auf der Grundlage der dahinterliegenden Geschäftsidee zu laufen beginnt, kommen die Herausforderungen der dafür zu schaffenden Aufbau- und Ablauforganisation. Investitionen sind zu tätigen, Personal muss eingestellt werden, es sind die Räumlichkeiten (anfangs oft die eigenen vier Wände oder die Garage) zu suchen, die auf Dauer dazu geeignet sind, einen geordneten Betriebsablauf sicherzustellen und ein entsprechendes Arbeitsklima zu schaffen.
Wir helfen Start-Ups bei den dafür nötigen Überlegungen um richtige Entscheidungen treffen zu können. Denn viele Erfolgsparameter liegen außerhalb der ursprünglichen Start-up Geschäftsidee und sind mitentscheidend für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit.
Die überwiegende Zahl von nicht gelungenen Start-up Unternehmen scheitern, weil die betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen fehlen.

7. Datenschutz

In einer vernetzten Welt sind Informationen ein wertvoller Schatz, der effiziente und sorgsame Umgang mit diesen ist dabei unerlässlich. Dem Verarbeiten und Übermitteln von personenbezogenen Daten sind aber rechtliche Grenzen gesetzt, die es einzuhalten gilt, um insbesondere empfindlichen Geldbußen und Ersatzforderungen vorzubeugen. Demgemäß erfährt dieser Bereich sowohl im Compliance- als auch im Bereich der Unternehmenstransaktionen immer größere Bedeutung.

Datenschutz Entscheidungen

Datenschutz Entscheidungen

Morgenstund hat Gold im Mund: Wir veranstalten zu bestimmten Terminen von 9 bis 10 Uhr morgens Frühstückevents, zu denen wir Sie sehr herzlich einladen. Im Rahmen dessen findet ein informeller Austausch zwischen Ihnen und anderen Gründern sowie Rechtsanwälten und Steuerberatern statt. Die Startup Frühstück Reihe dient in erster Linie dem gegenseitigen Gedankenaustausch sowie Kennenlernen. Dabei werden gründungsrelevante Themen diskutiert und allenfalls auftauchende Rechtsfragen spontan beantwortet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Über das nächste Startup Frühstück werden wir Sie hier rechtzeitig informieren.

Die Anmeldung erfolgt per Email an anmeldung@startupfruehstueck.at

Achtung, pro Veranstaltung ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt. Sollten Sie an dem von Ihnen gewünschten Termin keinen Platz finden, laden wir Sie ein, sich auf dieser Seite über unsere weiteren Termine zu informieren.

Unser Team

Unsere Rechtsanwälte in Datenschutzfragen der Sozietät Zumtobel + Kronberger Rechtsanwälte OG

Thomas Schneider

Rechtsanwalt seit 2005 in Österreich,
seit 2006 zugelassen als europäischer Anwalt in Deutschland

Johannes Paul

Rechtsanwalt seit 2017

Kontakt

Kontakt

Für weitere rechtliche Fragen kontaktieren Sie die Zumtobel+Kronberger Rechtsanwälte OG.

Zumtobel + Kronberger Rechtsanwälte OG

Rainbergstraße 3c
5020 Salzburg Austria

T: +43 (0) 662 62 45 00-0
F: +43 (0) 662 62 45 00-34
E: office@eulaw.at

zum Kontaktformular